In Anlehnung an § 2 SGB IX richtet sich das Angebot an Menschen, die unter einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung leiden oder davon bedroht sind und dadurch in ihrer altersentsprechenden Lebensgestaltung und Alltagsbewältigung eingeschränkt sind.
Vor dem Hintergrund der fachlichen Qualifikation unserer Mitarbeiter werden keine pflegerischen Tätigkeiten durchgeführt. Die Maßnahme zielt darauf ab, Klienten dabei zu unterstützen:
ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
ihre Eigenständigkeit bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags zu fördern und
ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen
Die inhaltliche Ausrichtung der Hilfe erfolgt auf der Grundlage des spezifischen Bedarfs der Klienten.
Dies umfasst:
Hilfe im lebenspraktischen Bereich
Unterstützung bei der Erziehung und Pflege der Kinder
Unterstützung beim Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzwerkes